Mietbedingungen

Artikel 1 - FAHRERBESCHEINIGUNG UND VERMIETUNGSALTERGRENZE

Personen ab 21 Jahren mit einem gültigen Führerschein von mindestens 2 Jahren können ein Auto mieten.

Artikel 2 - FAHRZEUGSPEZIFIKATIONEN

Fahrzeugtyp, Modell, Modelljahr, Hubraum und Gepäckkapazität können in Bezug auf die auf der Website angezeigten Fahrzeug- und Ausstattungsmerkmale variieren. Wenn das gemietete Fahrzeug nicht verfügbar ist, kann 5S CarRental eine höhere Fahrzeuggruppe ausstellen.

Artikel 3 - IM PREIS INBEGRIFFENE UND NICHT INBEGRIFFENE LEISTUNGEN

Die Preise beinhalten die Befreiung der Fahrzeuge mit Casco-Versicherung, Diebstahlversicherung und 18% Mehrwertsteuer. Die Preise von Treibstoff, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Einweggebühr, Liefer-/Abholgebühr, Babysitzgebühr, Navigationsgerät, zusätzlichen Fahrer, HGS-Pass und Servicegebühr, Kilometerüberschreitungsgebühr, Befreiung von Vollkasko Versicherungsgebühr werden separat berechnet. Kein voller Kraftstofftank erforderlich. Der Fahrer bringt den Fahrzeugtank auf den Stand zurück, auf den er geliefert wurde. Bei Fahrzeugen, die mit fehlendem Kraftstoff zurückgegeben werden, wird die Kraftstoffdifferenz zusammen mit der Servicegebühr berechnet.

Artikel 4 - EINWEGVERMIETUNG

Eine Einweggebühr wird erhoben, wenn das Fahrzeug in einer anderen Stadt zurückgegeben wird. Der Einwegsfahrpreis variiert je nach Nachfrage und km und muss vor Auslieferung des Fahrzeugs bezahlt werden und ist nicht im Preis enthalten.

Artikel 5- ZUSÄTZLICHE FAHRER

Das Fahrzeug kann von anderer Person/Personen als dem Vermieter benutzt werden. Dies ist möglich, indem die Führerscheininformationen der zusätzliche(n) Fahrer im Leasingvertrag angezeigt werden. Wird das Fahrzeug für andere Personen als die im Leasingvertrag genannten Personen und/oder im Falle eines Unfalls verwendet, so gelten alle Garantien als ungültig und die Person(en), die das Fahrzeug mietet und nutzt, sind getrennt und gesamtschuldnerisch haftbar zu machen. Neben dem ursprünglichen Fahrer kann ein zusätzlicher Fahrer zur Miete hinzugefügt werden.

Artikel 6- LIEFERUNG UND ABHOLUNG

In den Städten, in denen sich 5s CarRental-Büros befinden, werden die Fahrzeuge an den Kunden ausgeliefert, sofern sie sich innerhalb der Grenzen der Bezirksgemeinde befinden, und zwar gegen eine Abholgebühr, die vom Kilometerstand abhängt. Lieferservices und Abholservices in Städten und Regionen, in denen kein 5s CarRental-Büro verfügbar ist, müssen jedoch gegen eine Gebühr genehmigt werden. Für Preisinformationen können Sie unser Reservierungscenter anrufen.

Artikel 7 - ZAHLUNG UND GARANTIE

Der Gesamtbetrag des Mietvertrags wird zu Vertragsbeginn mit einer Visa, Master Card oder einer anderen bekannten Kreditkarte in bar belastet. Wir haben keine Kreditkartenpflicht und benötigen keine Garantie für das Ihnen zugeteilte Fahrzeug. Sie können kostenlos reservieren.  Die Beträge für Mietwagen werden zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs angefordert.

Artikel 8 - VERKEHRSGELDSTRAFEN

Die Verantwortung und die Geldstrafe, die sich aus der Nichteinhaltung des Verkehrsrechts ergeben, liegen beim Mieter. Die Frist für die Aufbewahrung der Fahrzeuge durch offizielle oder örtliche Behörden aus irgendeinem Grund wird innerhalb der Vertragslaufzeit anerkannt. Verkehrsstrafen werden vom Kunden mit einer Servicegebühr von 25 TL + MwSt. zusätzlich zum Strafbetrag eingezogen. Das HGS (oder OGS), Brücken- und Autobahnkreuzungen und ähnliche Kosten, die während der Mietdauer des Kunden anfallen, werden vom Kunden eingezogen. Für illegale Überfahrten an der Brücken- und Autobahnmaut wird eine zusätzliche Servicegebühr von 25 TL + MwSt. erhoben.

Artikel 9 - EXTRAS

Zustellung und Rückgabe des Fahrzeugs an die Adresse, Einweggebühren, Brücken- und Autobahn-Transitsysteme (HGS oder OGS), Navigationssystem, Kindersitz, zusätzlicher Fahrer wird extra berechnet und sie werden außer Miete als extra berechnet. Es wird Ihnen keine Vollautoversicherung, keine Unfallversicherung in Rechnung gestellt.

Artikel 10 - ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER MIETVEREINBARUNG

Der Mietpreis und die angegebene Buchungsbestätigung basieren auf den ursprünglich verfügbaren Konditionen. Im Falle einer Änderung dieser Bedingungen (Fahrzeugschaden, Beschädigung, Wartungskilometer usw.) behält sich 5s CarRental das Recht vor, anstelle des gebuchten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug anzubieten und den Kunden im Voraus über die Preiserhöhung aufgrund einer solchen Änderung zu informieren. Ist der Preis des anderen angebotenen Fahrzeugs niedriger als der des gebuchten Fahrzeugs, wird die Differenz an den Mieter zurückerstattet. 5s CarRental behält sich das Recht vor, die Reservierung vollständig zu stornieren und die volle Gebühr an den Mieter zurückzugeben, falls es nicht möglich ist, dem Mieter ein anderes Fahrzeug anzubieten.

Falls der Mieter das Fahrzeug vor der Buchung zurückgibt oder die Buchung vollständig storniert, erfolgt keine Rückerstattung. Wenn der Mieter das Datum und/oder die Uhrzeit der Rückgabe verschiebt, die Rückgabestation ändert und zusätzliche Dienstleistungen anfordert, wird diese Anfrage separat berechnet und vom Mieter abgeholt. Wünscht der Mieter eine Änderung des Fahrzeugs und/oder der Mietdaten, wurde die Reservierung vom Mieter storniert und es erfolgt keine Rückerstattung oder der gezahlte Betrag wird nicht von der nächsten Miete abgezogen.

Artikel 11 - UNFALL UND STÖRUNG

Wenden Sie sich im Falle eines Unfalls sofort an 5s CarRental und füllen Sie den Unfallbericht mit dem anderen Fahrer aus. Wenn sich der Unfall ereignete, während das Fahrzeug geparkt war und eine Verletzung oder der Tod eintrat, muss der Fahrer sich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden wenden. Ohne Unfallsbericht erlischt die Autoversicherung. Die Verwendung des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen macht den Bericht ebenfalls ungültig. Für Störungen, Schäden und technischen Service rufen Sie 0850 360 0655 an. Die im Preis enthaltene Diebstahlversicherung deckt Ihre Wertsachen im Fahrzeug nicht ab.

Artikel 12 - VERSICHERUNGSUMFANG UND DIE BEDINGUNGEN, DIE ÜBER DEN VERSICHERUNGSUMFANG HINAUSGEHEN

Die Fahrzeuge sind in "Obligatorischer Haftpflichtversicherung" versichert. Dieser Versicherungsschutz beschränkt sich auf die in der Versicherungspolice festgelegten Grenzen, denen das Fahrzeug während der Mietdauer unterliegt. Jegliche darüber hinausgehende gesetzliche Haftung (materielle, moralische, materielle Schäden usw.) liegt beim Mieter, und 5s CarRental, das eine Zahlung über die in der Police festgelegten Grenzen leisten muss, hat das Recht, auf den Kunden zurückzugreifen.

Die Preise beinhalten die Befreiung von der Autoversicherung. Wenn der Kunde nicht für Schäden haften möchte, die außerhalb des Geltungsbereichs liegen, muss er die volle Unfallversicherungsprämie zahlen, die sich nach der Fahrzeuggruppe richtet, und durch Unterzeichnung der entsprechenden Ziffer des Vertrags darauf hinweisen, dass er dieser Aufforderung zustimmt. Ansonsten haftet der Kunde für alle Schäden, die unter diesen Befreiungssatz fallen.

Schäden, die in folgenden Fällen entstehen, sind von der Versicherung nicht gedeckt:

- Wenn das Fahrzeug außerhalb der normalen Betriebsbedingungen verwendet wird (schlechte Straßenbedingungen, falsches Betanken, starke Motorüberhitzung und ähnliche Bedingungen),

- Wenn die im Fahrzeug beförderte Ladung Schäden oder Unfälle verursacht,

- Wird der Unfall oder Diebstahl den anderen in diesem Artikel genannten Kontakttelefonen nicht gemeldet oder wird das Fahrzeug an der Unfallstelle abgestellt, ist der Schaden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen,

- Schäden, die entstehen, wenn das Fahrzeug nachlässig und ohne Vorsichtsmaßnahme benutzt wird (Überqueren der roten Ampel, Überschreiten der gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung und ähnliche Situationen), sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

- Nichterlangung der erforderlichen Meldungen (z. B. Verkehrs- und Alkoholmeldungen) bei den zuständigen Behörden innerhalb von 48 Stunden im Falle eines Unfalls oder Diebstahls

-  Keine Lieferung des Originalschlüssels an 5 s CarRental, wenn das Fahrzeug gestohlen wird,

- Keine Lieferung des Fahrzeugs ohne Zustimmung von 5s CarRental  trotz Ablauf der Mietzeit.

ARTIKEL 13 - GENEHMIGUNG FÜR BRIEFAUFTRÄGE

Auf der Grundlage des Anfangs- und Enddatums des Vertrags wurde dem Kunden, der das Fahrzeug nutzt, eine unbefristete Berechtigung erteilt, die in den folgenden Fällen für die im Fahrzeuglieferformular angegebene Kreditkarte verwendet werden kann.

a- Kosten für zusätzliche Tage nach dem voraussichtlichen Rückgabedatum des Vertrages

b- Alle Verkehrs- und Autobahnstrafen, Servicegebühren

c- Schadenskosten, die die Autoversicherung nicht übernimmt

d- Kilometerlimitsüberschreitungskosten

ARTIKEL 14 - SCHUTZ DER VERBRAUCHERRECHTE

Die in Artikel 22 Absätze 5 und 6 des Gesetzes Nr. 4077 über den Verbraucherschutz festgelegte materielle Grenze ist die Höhe der vom Verbraucher gezahlten Miete, sofern die Preisliste zum Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeugs gültig ist.